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Gemeinschaft erleben. Persönlichkeit entwickeln.

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ELTERN UND SCHULE BILDEN EIN STARKES TEAM

Eltern und Lehrer brauchen einander um der Kinder willen. Weil beide bei der Erziehung eines jeden Schülers zusammenwirken, folgt daraus, dass sie nicht nebeneinander arbeiten dürfen, sondern Formen der Zusammenarbeit finden müssen.

 

Es geht darum, dass Eltern und Lehrer einander kennenlernen, aufeinander eingehen, einander zu verstehen versuchen, Informationen austauschen und gemeinsam wägen, raten und helfen.

 

Es geht hier um Zusammenarbeit.

 

Klassenpflegeschaft

Die Klassenpflegschaft (Elternabend) ist das Kernstück der Elternarbeit. Zur Klassenpflegschaft gehören die Eltern der Schüler der Klasse sowie die Lehrer, die dort regelmäßig 
Unterricht erteilen. Das Gremium dient dem unmittelbaren Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Eltern und Lehrern.

 

Der Vorsitzende der Klassenpflegschaft ist der erste der beiden Klassenelternvertreter. Er lädt ein und leitet die Versammlung. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

 

Es ist laut Elternbeiratsordnung ein Elternabend pro Schulhalbjahr vorgesehen. Wenn jedoch mindestens ein Viertel der Eltern oder auch der Klassenlehrer, die Schulleitung oder der Elternbeiratsvorsitzende eine zusätzliche Sitzung wünschen, ist diese einzuberufen.

Wahl der Klassenelternvertretern 

Sechs Wochen nach Schuljahresbeginn müssen in jeder Klasse die Klassenelternvertreter gewählt sein. Stimmberechtigt sind die Erziehungsberechtigten (Sorgerecht) der Schüler.
 

Gewählt werden in getrennten Wahlgängen Klassenelternvertreter und Stellvertreter. Die Wahl kann per Handzeichen durchgeführt werden, wenn jedoch nur 1 Anwesender es wünscht, muss schriftlich und geheim gewählt werden.

 

Niemand kann an derselben Schule zum Vertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen gewählt werden.

 

Die Amtszeit dauert bis zum Ende des Schuljahres und geschäftsführend bis zur Neuwahl der Klassenelternvertreter im neuen Schuljahr.

Elternbeirat

In jeder Klasse werden zwei Elternvertreter gewählt. Alle zusammen bilden gleichberechtigte Mitglieder des Elternbeirats der Schule.

 

Laut Schulgesetz obliegen dem Elternbeirat folgende Aufgaben:

  • Der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben.

  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten.

  • An der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten.

  • Das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule stärken.

     

Das heißt im einzelnen, dass er von der Schulleitung über die allgemeine Schulsituation informiert wird, z. B. über Schülerzahlen, Klassenbildung und Lehrerzuweisungen.

 

Probleme einzelner Klassen werden erörtert sowie Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger (z.B. Haushaltsmittel, Raumsituation usw.).

 

An unserer Schule trägt der Elternbeirat einiges zur Organisation (z. B. Schulfeste) und Durchführung von Veranstaltungen bei. Bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, ist der Elternbeirat zu hören (Schulgesetz § 57).

 

Die Mitglieder des Elternbeirats wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Mitglieder der Schulkonferenz.

Schulkonferenz

Der Schulkonferenz unserer Schule gehören an:

  1. der Schulleiter als Vorsitzender

  2. der Elternbeiratsvorsitzende als stellvertretender Vorsitzender

  3. drei Vertreter der Lehrer

  4. drei Elternvertreter

 

Die Elterngruppe in der Schulkonferenz kann der Gesamtlehrer­konferenz Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen und an deren Beratung mitwirken.

 

Zu wichtigen schulischen und pädagogischen Angelegenheiten muss die Schulkonferenz ihr Einverständnis geben.

 

Über Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz zu diesen Fragen hat der Schulleiter die Schulkonferenz zu unterrichten und die Beschlüsse zur Erörterung zu stellen.

 

Die Mitglieder der Schulkonferenz legen vor Beginn jeder Sitzung die Tagesordnungspunkte fest, die der absoluten Schweigepflicht unterliegen.

Gesamtelternbeirat Stadt Ludwigsburg

Er wird von den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von allen Schulen der Stadt Ludwigsburg (14 Grundschulen, 3 Werkrealschulen, 1 Förderschule, 1 Gemeinschaftsschule, 2 Realschulen und 4 Gymnasien) gebildet. Da in diesem Gremium alle Schularten des Schulträgers vorhanden sind, erhalten die Mitglieder einen guten Überblick, mit welchen Schwierigkeiten und Sorgen andere Schulen zu kämpfen haben.

 

Der Erfahrungsaustausch auf dieser Ebene ist für die Elternarbeit an der eigenen Schule sehr hilfreich.

Landeselternbeirat

Der Landeselternbeirat besteht aus 33 Mitgliedern aller Schularten. Er wird auf drei Jahre gewählt. Er berät das Ministerium für Kultus und Sport „in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens“ (SchG § 60).

Elternsprechstunden

Eltern können mit den Lehrern bzw. der Schulleitung reden, falls erforderlich auch abends. In jedem Fall sollte jedoch vorher ein Termin vereinbart werden.